Die ASG-Anerkannte Schulgesellschaft mbH, ist seit mehr als 30 Jahren als gemeinnütziges Unternehmen mit dem Zweck des Betriebes von Kitas, Schulen, Wohnheimen sowie beruflicher Erstausbildung, Weiterbildung, Umschulung u.a.m. in 5 Bundesländern erfolgreich tätig.
Seit August 2020 werden bereits ein Gymnasium und eine Gesamtschule (mit gymnasialer Oberstufe) am Standort betrieben, sodass die Ausbildung von Grundschulabgängern mit den weiterführenden Schulen pädagogisch verzahn ist und garantiert werden kann.
Das Gelände des Standortes hat eine Fläche von 20.000 qm. Die bestehenden Gebäude werden derzeit saniert und ein Schulneubau soll in den kommenden 3 Jahren errichtet werden.
Die Ganztagsgrundschule (in offene Form) sollte im vollen zeitlichen Umfang genutzt werden; denn – wer mehr und gründlicher lernen will, braucht mehr Zeit. Mit Abschluss des Ganztagsschulvertrags ist eine unterrichtstägliche Unterrichtung und Betreuung in der Zeit von 8 -16 Uhr verlässlich gesichert. Früh- und Spätbetreuung (von 7:00-8:00 Uhr und von 16:00-18:00 Uhr) sowie Ferienbetreuung kann individuell – nach aktueller familiärer Situation – über sog. Weitere Leistungen hinzugebucht werden. Eine Mittagsversorgung, mit Auswahl nach Internet-Speisekarte und bereitgestellt durch einen Caterer, kann durch Frühstücksversorgung und Vesper (individuell über Weitere Leistungen zu buchen) ergänzt werden.
Der Unterricht nach Stundentafel und Lehrplänen des Bundeslandes Brandenburg wird in Klassen mit max. 20 Schülern durchgeführt. In Verbindung zum Unterricht erfolgt eine Betreuung, ausgestaltet durch Erledigung von Lernaufgaben sowie durch Arbeiten in Lernstudios bzw. Lernwerkstätten und Interessengemeinschaften. Natürlich gibt es auch freie Zeit, in der nach Belieben die Möglichkeiten für Sport, Spaß und Spiel des Standortes genutzt werden können. Der Schultag richtet sich dabei Grundsätzlich nach dem dargestellten Zeitmodell, sodass auch Aktivitäten der Schüler individuell außerhalb des Ganztagsbetriebs der Einrichtung eingeordnet werden können.
Eine Grundschule ist die wichtigste Schule im Leben. Sie muss systematisch und absolut sicher grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen für den weiteren Lebensweg vermitteln. Aus Lernen im Spiel muss spielerisches Lernen werden.
Ähnlich wie durch Lesen und Schreiben eine Welt zugänglich wird, die wir nicht unmittelbar vor Augen haben, eröffnen digitale Technologien zur Kommunikation, zur Arbeit, zur Automatisation bis hin zu Kulturtechniken eine neue Dimension zur Erschließung und Darstellung der Welt – der virtuellen Welt.
Deshalb müssen Kompetenzen für die künftige, selbstverständliche Nutzung und Bewegung in dieser Welt, beginnend in der Grundschule mit ähnlicher Konsequenz wie Lesen, Schreiben, Rechnen, Malen, Musizieren u.a. m. mittels moderner pädagogischer Methodik im Zusammenwirken mit Medienerziehung, sicher angebahnt, entwickelt und verstetigt werden damit das Smart-Fon oder andere mobile Endgeräte nicht nur Instrumente zum Zeitvertreib dienen.
Mit unserem Digital-Learning-System (DLS), zu dessen Nutzung jeder Schüler ein eigenes i-Phone (bei privatem Erwerb auch für private Anwendungen) benötigt, legen wir die Grundlage zum Lernen und Arbeiten innerhalb dieses, sich rasant entwickelnden Mediums.
Um auch bei vollumfänglicher Nutzung der Ganztagsschule ständig über den Erfolg der Ausbildung und der Entwicklung des Kindes informiert zu sein, ohne den Charakter ständiger Kontrolle und Aufsicht zu entwickeln oder Leistungsdruck aufzubauen, kann mit dem von uns ebenfalls entwickelten pädagogischen System der Lern-Erfolgs-Reflexion (LER) gemeinsam mit Lehrern und Erziehern die individuelle Förderung des Kindes gelenken werden.
Unsere Grundschule (eine genehmigte Ersatzschule), durch deren Besuch die Schulpflicht erfüllt wird, richtet sich konsequent nach Inhalten und Vorgaben für öffentliche Schulen und ergänzt diese nach eigenem Ermessen zweckmäßig. Damit ist ein Wechsel von einer anderen Schule oder zu einer anderen Schule jederzeit möglich. Auch die weiterführenden Schulen am Standort werden ausschließlich als staatlich anerkannte Ersatzschulen geführt, damit staatliche Abschlüsse erteilt werden können.
Für die Deckung der Kosten werden nach einer Wartefrist von 3 Jahren durch das Bundesland Brandenburg an Rechtsträger von Schulen Zuschüsse gezahlt, die jedoch nur einen Anteil der Kosten finanzieren. Deshalb müssen - anders als bei öffentlich-rechtlich getragenen Schulen – die über Steuerreinnahmen von Gemeinden finanziert werden, monatlich, in Abhängigkeit vom Einkommen des Haushalts, in dem der Schüler lebt, Schulgeld und für die Betreuung Elterngeld nach Satzung der Gemeinden gezahlt werden.
Für Geschwisterkinder, die im Zeitraum des Schulbesuchs eine Einrichtung der ASG besuchen, werden Rabatte gewährt.
Geraten Zahlungsverpflichtete eines Schülers in finanzielle Not, muss der Schüler die Schule deshalb nicht verlassen.
Für Verwaltung, Organisation und Kommunikation zwischen allen Beteiligten kann neben anderen Möglichkeiten das von uns entwickelte Organisations- und Verwaltungs-Programm WorkPro (https://asg-kunden.de), mit dem Vorgänge durchgeführt, Daten und Dokumente verwaltet und gechattet werden kann auf rechtlichen Grundlage der Datengrundschutzverordnung sicher und individuell genutzt werden.
Eine Erstanmeldung eines Schülers zum Besuch unserer Grundschule muss immer zunächst bei der zuständigen öffentlich-rechtlichen Schule erfolgen. Unabhängig davon kann jederzeit (bei freien Plätzen und nach einem Aufnahmegespräch) an unsere Schule gewechselt werden (bei Interesse zum kommenden Schuljahr – bitte Registerkarte Anmeldung aktivieren und dem Text zur Registrierung folgen). Für den Vorgang zur Anmeldung sollten Sie sich einen individuellen Zugang zu WorkPro einrichten.
Da sich in Vorbereitung auf die Eröffnung der Schule immer wieder neue Situationen und daraus resultierende Informationen ergeben, wird diese Homepage ständig erweitert.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie für dieses Angebot interessieren könnten und Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden.
Auf einen guten Start kommt es an!
Weitere Informationen zu den im Text fett gedruckten Begriffe erhalten Sie, wenn Sie sich unter dem Register Anmeldung auf ein Angebot registrieren und anschließend bei WorkPro (unserem Organisations- und Verwaltungs-Programm) anmelden.
Eine ausführliche Information zur Verschiebung der Schulgenehmigung im Jahre 2022 durch das MBJS-Brandenburg finden Sie hier ->.
Unsere Grundschule (eine genehmigte Ersatzschule), durch deren Besuch die Schulpflicht erfüllt wird, richtet sich konsequent nach Inhalten und Vorgaben für öffentliche Schulen und ergänzt diese nach eigenem Ermessen zweckmäßig. Damit ist ein Wechsel von einer anderen Schule oder zu einer anderen Schule jederzeit möglich. Auch die weiterführenden Schulen am Standort werden ausschließlich als staatlich anerkannte Ersatzschulen geführt, damit staatliche Abschlüsse erteilt werden können.
Für die Deckung der Kosten werden nach einer Wartefrist von 3 Jahren durch das Bundesland Brandenburg an Rechtsträger von Schulen Zuschüsse gezahlt, die jedoch nur einen Anteil der Kosten finanzieren. Deshalb müssen - anders als bei öffentlich-rechtlich getragenen Schulen – die über Steuerreinnahmen von Gemeinden finanziert werden, monatlich, in Abhängigkeit vom Einkommen des Haushalts, in dem der Schüler lebt, Schulgeld und für die Betreuung Elterngeld nach Satzung der Gemeinden gezahlt werden.
Für Geschwisterkinder, die im Zeitraum des Schulbesuchs eine Einrichtung der ASG besuchen, werden Rabatte gewährt.
Geraten Zahlungsverpflichtete eines Schülers in finanzielle Not, muss der Schüler die Schule deshalb nicht verlassen.
Für Verwaltung, Organisation und Kommunikation zwischen allen Beteiligten kann neben anderen Möglichkeiten das von uns entwickelte Organisations- und Verwaltungs-Programm WorkPro (https://asg-kunden.de), mit dem Vorgänge durchgeführt, Daten und Dokumente verwaltet und gechattet werden kann auf rechtlichen Grundlage der Datengrundschutzverordnung sicher und individuell genutzt werden.
Eine Erstanmeldung eines Schülers zum Besuch unserer Grundschule muss immer zunächst bei der zuständigen öffentlich-rechtlichen Schule erfolgen. Unabhängig davon kann jederzeit (bei freien Plätzen und nach einem Aufnahmegespräch) an unsere Schule gewechselt werden (bei Interesse zum kommenden Schuljahr – bitte Registerkarte Anmeldung aktivieren und dem Text zur Registrierung folgen). Für den Vorgang zur Anmeldung sollten Sie sich einen individuellen Zugang zu WorkPro einrichten.
Da sich in Vorbereitung auf die Eröffnung der Schule immer wieder neue Situationen und daraus resultierende Informationen ergeben, wird diese Homepage ständig erweitert.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie für dieses Angebot interessieren könnten und Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden.
Auf einen guten Start kommt es an!
Weitere Informationen zu den im Text fett gedruckten Begriffe erhalten Sie, wenn Sie sich unter dem Register Anmeldung auf ein Angebot registrieren und anschließend bei WorkPro (unserem Organisations- und Verwaltungs-Programm) anmelden.
Eine ausführliche Information zur Verschiebung der Schulgenehmigung im Jahre 2022 durch das MBJS-Brandenburg finden Sie hier ->.